29.11.2023
Strafverfahren gegen Gil Ofarim: Vorläufig eingestellt
Nach einem überraschenden Geständnis Gil Ofarims hat das Landgericht (LG) Leipzig das Strafverfahren gegen Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung unter einer Geldauflage vorläufig eingestellt.
Der jüdische Musiker hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ging davon aus, dass an den Vorwürfen nichts dran ist.
Ofarim hat nun mit einer kurzen Erklärung den Sachverhalt so eingeräumt, wie die Staatsanwaltschaft ihn angeklagt hatte. Zugleich entschuldigte er sich. Seine Entschuldigung hat der im Verfahren als Nebenkläger auftretende Hotelmanager akzeptiert.
Das LG begründet die Verfahrenseinstellung damit, dass es in dem Prozess vor allem um die zuverlässige Feststellung des Sachverhalts gegangen sei. Aufgrund der Aussage einer neutralen Zeugin, der Videoaufnahmen und eines Gutachtens stehe dieser fest und sei von Ofarim auch glaubhaft eingeräumt worden. Damit seien alle Zweifel und Spekulationen in dieser Sache endgültig beseitigt.
Durch die Entschuldigung Ofarims sei der Hotelmanager zudem wirkungsvoller rehabilitiert worden, als es durch ein Urteil möglich gewesen wäre. Das Gericht habe zudem berücksichtigt, dass auch der Ofarim im Zusammenhang mit dem Geschehen erhebliche Nachteile erlitten hat.
In seinem Schlusswort wies der Vorsitzende des LG darauf hin, dass Ofarim mit seiner Entschuldigung den guten Ruf des Hotelmanagers wiederhergestellt habe und so seinen eigenen wiedererlangen könne. Die Einstellung des Verfahrens ermögliche ihm jetzt einen befreiten Neustart.
Leistet der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten die Geldauflage von insgesamt 10.000 Euro zugunsten der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig und dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz, werde das Verfahren endgültig eingestellt.
Landgericht Leipzig, PM vom 28.11.2023