24.11.2023
Imbissbetriebe im Reisegewerbe: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen
Eine Hinzurechnung von Mieten für Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes ist wegen der Voraussetzungslosigkeit der Eigentumsfiktion unabhängig davon möglich, ob es im Reisegewerbe Vergleichsbetriebe gibt, die mit in ihrem Eigentum stehenden Verkaufsflächen arbeiten. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Auch eine regelmäßig nur für kurze Zeit erfolgende Anmietung unterschiedlicher Standflächen bewirke deren Zuordnung zum (fiktiven) Anlagevermögen, wenn sich die wiederholte kurzfristige Anmietung ähnlicher Standflächen als Surrogat einer langfristigen Nutzung solcher Standflächen darstellt.
Eine Umqualifizierung von Mieten für Standflächen in Herstellungskosten der angebotenen Produkte scheidet laut BFH aus, wenn die Aufwendungen bei einer Gesamtbetrachtung unter das Einbeziehungsverbot für Vertriebskosten fallen (§ 255 Abs. 2 Satz 4 des Handelsgesetzbuchs).
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.10.2023, III R 39/21