20.11.2023
Wachstumschancengesetz: Von Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 17.11.2023 das so genannte Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) verabschiedet, mit dem die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken will. So sollen unter anderem Transformationsprämien Investitionen fördern und zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten den Mietwohnungsbau beflügeln. Das Gesetz war zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geändert worden (BT-Drs. 20/9341, 20/9396).
Als zentrales Projekt wird die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft benannt. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, heißt es. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.
Durch das Gesetz soll außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden. Neben Personal- sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem soll die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen.
Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. Dazu wurde unter anderem die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.10.2023 angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 01.10.2023.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.11.2023