17.11.2023
NRW-Corona-Soforthilfe: Rückzahlung bald in Raten
Die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 ist der 30.11.2023. Dies teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen mit. Voraussichtlich werde es ab Anfang Dezember großzügige Ratenzahlungsmöglichkeiten bis zu 24 Monaten geben.
Dies habe das Ministerium auf Anfrage und Anregung des BdSt bestätigt. Auch über Erlassmöglichkeiten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen werde nachgedacht. Die entsprechenden Informationen zur Rückzahlung und zu den Möglichkeiten einer Ratenzahlung in der NRW-Soforthilfe 2020 sollen nach Angaben des BdSt auf der Webseite des Ministeriums zeitnah veröffentlicht werden.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 15.11.2023