17.11.2023
Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern: Aufkommensneutrale Hebesätze werden veröffentlicht
Aufgrund der Grundsteuerreform sollen die Kommunen nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen als bisher. Um dies zu gewährleisten, hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern eigenen Angaben zufolge jetzt eine gesetzliche Regelung in den Landtag eingebracht. Diese solle landesweit eine einheitliche Ermittlung aufkommensneutraler Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden und deren Veröffentlichung sicherstellen.
"Allein durch die Reform soll keine Kommune mehr Grundsteuer einnehmen", so Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD). Dazu habe sich auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. "Die hierfür notwendige Transparenz stellen wir jetzt durch die Pflicht sicher, dass jede Kommune den aufkommensneutralen Steuer-Hebesatz veröffentlichen muss. Sobald die Hebesätze vorliegen, wird sie die Landesregierung in einem Transparenzregister veröffentlichen."
Die in den Landtag eingebrachte Regelung soll laut Finanzministerium als Ergänzung in das Grundsteuerzuständigkeitsgesetz aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolge durch die Gemeinden im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025. Die Gemeinden hätten hier ohnehin Berechnungen anzustellen, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen. Für sie entstehe dadurch also grundsätzlich kein Mehraufwand. Sie würden nun lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Sollte es zu einer Abweichung beim Hebesatz kommen, müsse die Gemeinde öffentlich darüber informieren.
Bei ihrer Aufgabe werde die Finanzverwaltung des Landes die Gemeinden unterstützen. Diese arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundsteuerreform. Bislang seien in Mecklenburg-Vorpommern circa 692.700 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern eingereicht worden. Laut Finanzministerium entspricht dies einer Eingangsquote von rund 98 Prozent. In circa 483.500 Fällen seien bereits Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt worden. Die Erledigungsquote liege somit derzeit bei etwa 69 Prozent. Die Bescheide würden den Städten und Gemeinden fortlaufend in digitaler Form bereitgestellt.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 10.11.2023