17.11.2023
Klimaschutz: Karlsruhe soll entscheiden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will es wissen: Sie hat erneut Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht (1 BvR 2047/23). Ihrer Ansicht nach reichen die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung am 04.10.2023 beschlossen hat, "nicht ansatzweise", um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten.
Das habe der von der Regierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen bestätigt. Nötige Klimaschutzmaßnahmen in einem derart großen Umfang zu verweigern, hält die DUH für verfassungswidrig: Die Last der CO2-Reduktion werde in die Zukunft verschoben und die Freiheit und die Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen gefährdet.
Bereits ab dem 23.11.2023 würden außerdem die insgesamt fünf Klimaklagen der DUH vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt, so die DUH. Hier müsse sich die Bundesregierung wegen mangelnden Klimaschutzes in den verschiedenen Sektoren wie Verkehr oder Gebäude verantworten.
Deutsche Umwelthilfe, PM vom 15.11.2023