15.11.2023
Fehlende Selbstauskünfte: BZSt informiert über neuen Meldeweg
Im Rahmen des Online Zugangsgesetzes (OZG) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein neues Portal zur Digitalisierung seiner Verwaltungsleistungen in Betrieb genommen.
In einer Übergangsphase würden das bisherige Portal (Mein BOP) und das neue BZSt online.portal parallel bestehen, teilt das BZSt mit. Sukzessive würden die Verwaltungsleistungen aus Mein BOP auf das neue Portal überführt.
Der bisherige elektronische Meldeweg zur Meldung fehlender Selbstauskünfte über das bisherige Portal werde in diesem Zusammenhang abgelöst und stehe nun über das neue Portal als Formular "CRS – Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft abgeben" zur Verfügung.
Das BZSt bittet darum, diesen Meldeweg ab sofort für die Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft zu nutzen. Der Meldeweg über das bisherige Portal werde zum 01.12.2023 abgeschaltet.
Vorsorglich weist das Amt darauf hin, dass für die Nutzung des BZSt online.portal eine Registrierung bei "ELSTER", "Mein Unternehmenskonto" oder "Nutzerkonto Bund" erforderlich ist.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 08.11.2023