15.11.2023
Finanzamt: Will Rentnerin zu viel eingezogene Steuern "häppchenweise" zurückzahlen
Eine Rentnerin aus Nordrhein-Westfalen hat aufgrund von Doppelbesteuerung zu viele Steuern auf ihre Renteneinmalzahlung gezahlt. Das Finanzamt sieht dies auch so, will ihr das Geld aber nicht sofort, sondern häppchenweise über 20 Jahre zurückzahlen. Dies meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen.
Das Geld solle der Rentnerin über die gesamte restliche Lebensdauer verteilt zurückgezahlt werden. "...Dieses potentielle Doppelbesteuerungsvolumen ist linear über die Restlaufzeit der in Rede stehenden Rente zu verteilen", teilte das Finanzamt der Frau laut BdSt mit. Die Restlaufzeit entspreche bezogen auf die voraussichtliche Lebenserwartung laut einschlägiger Sterbetafel noch 20,66 Jahre.
"Dieser Fall macht einfach sprachlos", so Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen. "Es wurden Steuern auf die Einmalauszahlung der Rente gezahlt, dann muss das Finanzamt jetzt auch die zu viel gezahlten Steuern in einem Schwung zurückzahlen." Wie das Finanzamt auf die Idee kommt, eine statistische Lebenserwartung anzusetzen und die Auszahlung in Raten über 20 Jahre nach Rentenbeginn zu strecken, bleibe rätselhaft. Rechtlich dürfe das Doppelbesteuerungsvolumen bei einer Einmalauszahlung nicht über den Zeitraum der Lebenserwartung verteilt werden, sondern müsse sofort gewährt werden, so der BdSt.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 08.11.2023