13.11.2023
Globale Mindeststeuer: Bundestag stimmt für Einführung
Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (BT-Drs. 20/8668) beschlossen. Der Abstimmung am 10.11.2023 lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 20/9190) zugrunde. Der Ausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Gesetz beschlossen.
Darüber hinaus lag dazu ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 20/9191) vor. Abgelehnt wurde ein von der CDU/CSU-Fraktion zum Regierungsentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/9198). Darin wurde die Regierung unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, an dem Projekt beteiligen.
Ziel des jetzt beschlossenen Gesetzes ist es laut Bundesregierung, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die "schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen".
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf. "Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen kommt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Verpflichtung nach", schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme, die die Bundesregierung dem Bundestag mit dem Gesetzentwurf zugeleitet hat.
Allerdings sprechen sich die Länder dafür aus, weitere Vereinfachungsmaßnahmen zu prüfen. Beispielsweise sollten die Regelungen zur so genannten Hinzurechnungsbesteuerung auf internationaler Ebene auf den Prüfstand. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, dass sie Vereinfachungsmaßnahmen "nachdrücklich" unterstütze.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.11.2023