10.11.2023
Null-Prozent-Finanzierung: Irreführung gerichtlich untersagt
Unternehmen, die eine "Null-Prozent-Finanzierung" anbieten, müssen Verbraucher klar und unmissverständlich darauf hinweisen, wenn an das Finanzierungsangebot ein Rahmenkredit gekoppelt ist. Außerdem darf ein Rahmenkredit auch bei einem Finanzierungsangebot nur von solchen Unternehmen vermittelt werden, die dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde haben. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) München auf eine Klage der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen gegen die Online-Shops von Mediamarkt und Saturn entschieden.
Bei einem Rahmenkredit stelle die Bank eine Kreditlinie zur Verfügung, die Verbraucher meist über eine mitgelieferte Kreditkarte auch über die erste Verfügung hinaus in Anspruch nehmen können, erläutert die VZ. Für die erste Inanspruchnahme im Rahmen der "Null-Prozent"-Kauffinanzierung gelte dann zeitlich befristet die beworbene "Null-Prozent"-Vereinbarung. Danach und für die weitere Inanspruchnahme der Kreditkarte und damit des Rahmenkredits sei das aber anders. Die Zinsen des Rahmenkredits für weitere Anschaffungen seien dann oft sogar noch höher als beim Dispo auf dem Girokonto. Hier zwinge das Urteil das Urteil des OLG München nun zu mehr Transparenz.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, PM vom 09.11.2023 zu Oberlandesgericht München, Urteil vom 19.10.2023, 6 U 3908/22