09.11.2023
Cum/Ex: Anklage wegen Steuerhinterziehung von 343 Millionen Euro erhoben
Die Staatsanwaltschaft München I hat am 31.10.23 Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen zwei Männer erhoben. Den Angeschuldigten wirft sie gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen betreffend die Kapitalertragsteuer in den Jahren 2009 und 2010 mittels so genannter Cum/Ex-Aktiengeschäfte vor.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeschuldigten zur Last gelegt, im Zeitraum 2009 und 2010 zugunsten einer Firmen-Gruppe unter Einbindung von Leerverkäufern durch Cum/Ex-Geschäfte unrechtmäßigerweise mittels zweier Depotbanken die Erstattung von Kapitalertragsteuern (KapESt) erlangt zu haben, ohne dass diese zuvor abgeführt wurden. Hierdurch seien Kapitalertragsteuern von rund 343 Millionen Euro verkürzt worden und für den Fiskus ein entsprechender Schaden entstanden.
Um diese Steuererstattung zu erlangen, habe die Firmengruppe über 900 Millionen Stück Aktien großer deutscher Aktienunternehmen wie der Allianz, BMW, VW mit einem Gesamtumsatzvolumen von mehreren Milliarden Euro gehandelt. Das hierfür benötigte Kapital stellten laut Staatsanwaltschaft zu einem geringen Teil Investoren zur Verfügung, zu einem maßgeblichen Teil Banken in Form von Fremdkapital.
Die Angeschuldigten seien Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände von Gesellschaften der Firmen-Gruppe mit Sitz in München gewesen. Ihnen kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei den Taten insbesondere die Rolle zu, die für die Erstattung der Kapitalertragsteuern erforderlichen Steuerrechtssubjekte in Form von Investmentaktiengesellschaften mit verschiedenen Teilgesellschaftsvermögen (so genanntes Zweckvermögen im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz) zu gründen und zu unterhalten. Durch diese seien die erforderlichen Cum/Ex-Aktiengeschäfte getätigt und die KapESt zu Unrecht mittels zweier verschiedener Depotbanken an die Teilgesellschaftsvermögen ausbezahlt worden. Die Depotbanken hätten die entsprechenden Anträge beziehungsweise Anmeldungen bei den Finanzbehörden eingereicht und die an sie erstattete KapESt an die Teilgesellschaftsvermögen weitergeleitet. Die Angeschuldigten hätten für ihren Tatbeitrag einen Anteil an der Tatbeute in Höhe von jeweils circa 16 Millionen Euro erhalten.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird die zuständige 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I entscheiden.
Staatsanwaltschaft München I, PM vom 08.11.2023