09.11.2023
Sportvereine: AfD-Entwurf zu Steuerentlastung abgelehnt
Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich gegen einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen (BT-Drs. 20/8412) ausgesprochen. Allein die Antrag stellende Fraktion stimmte dafür, alle anderen dagegen. Die Unionsfraktion machte deutlich, dass sie einen umfassenden Vorschlag der Bundesregierung erwarte. Auch aus Reihen der Ampelfraktionen wurde auf eine geplante größere Lösung verwiesen.
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht unter anderem die Aufhebung der generellen Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenze vor. Auch solle die Freigrenze für Umsätze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erhöht und die Beträge für eine Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung (gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz) ausschließlich für Vereine von bisher 22.000 Euro im vorherigen Geschäftsjahr auf 50.000 Euro und im aktuellen Jahr von bisher 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Zudem solle eine vollständige Umsatzsteuerbefreiung für Sportvereine für den "ideellen" Vereinsbereich und den "Zweckbetrieb" des Vereins (ausschließlich der Bereiche "Vermögensverwaltung" und "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb") eingeführt werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.11.2023