09.11.2023
Update für Sozialgesetzbücher: Bundestags-Ausschuss gibt grünes Licht
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/8344) der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuches (SGB) und weiterer Gesetze wurde in geänderter Fassung angenommen.
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen gehen unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im SGB II werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, unter anderem auf das SGB XII, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Außerdem sieht der Entwurf unter anderem Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht sowie Änderungen für Erwerbsminderungrentner und deren Wiedereinstieg in den Beruf vor.
Geändert wurde unter anderem, dass Menschen in der Erwerbsminderung künftig länger, nämlich sechs Monate Zeit haben sollen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können, ohne Sorge, bei einem Scheitern ihren Status als Erwerbsminderungsrentner zu verlieren. Außerdem wurde der Eingliederungszuschuss verlängert, den Arbeitgeber beantragen können, wenn sie arbeitslose Bewerber einstellen. Ebenfalls nachträglich geändert wurde eine Verrechnung der Kosten für Lebensmittel und Strom mit den Regelsätzen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.11.2023