02.11.2023
Düsseldorf: Keine Tanz-Steuer mehr
Keine Vergnügungssteuer mehr auf Tanzveranstaltungen ab dem 01.01.2024 – das hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Düsseldorf am 30.10.2023 beschlossen.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen begrüßt die Abschaffung: "Wir plädieren schon seit Jahren dafür, Bagatellsteuern wie diese abzuschaffen. Das Aufkommen von Bagatellsteuern deckt meist nicht einmal den Verwaltungsaufwand für ihre Erhebung", sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen. Es sei zudem fraglich, ob diese Steuern wirklich die wirtschaftliche Lenkungswirkung entfalteten, für die sie gedacht seien. Zu den Bagatellsteuern zählen laut BdSt beispielsweise die Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer, Übernachtungssteuer und Hundesteuer.
Zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt teilte die Stadt Düsseldorf mit: "Herkömmliche Tanzveranstaltungen werden zur Steigerung der Attraktivität von Clubs, Diskotheken und Kulturbetrieben in Düsseldorf ab 2024 nicht mehr besteuert. Darunter sind jedoch nicht Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art zu verstehen."
Freuen dürfte dies nach Ansicht des BdSt die Veranstalter, die die Steuer bisher anhand der Veranstaltungsfläche zahlen mussten, ungeachtet dessen, wie hoch oder niedrig das Besucheraufkommen war. Die Gesamteinnahmen aus der Vergnügungssteuer in Düsseldorf beliefen sich im Vorjahr auf 8,7 Millionen Euro, so der BdSt unter Berufung auf die "Rheinische Post". Davon hätten 87.000 Euro aus Tanzveranstaltungen hergerührt.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 31.10.2023