30.10.2023
Globale Mindeststeuer: DIHK drängt auf Vereinfachung
Die globale Mindeststeuer, die zum 01.01.2024 in Deutschland in Kraft treten soll, wird nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Komplexität der Unternehmensbesteuerung deutlich erhöhen. Sie fordert daher konkrete Vereinfachungen, damit die betroffenen Unternehmen das neue Besteuerungssystem rechtssicher und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand handhaben können.
Mit dem aktuell im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf werde eine im Dezember 2022 verabschiedeten EU-Richtlinie umgesetzt. Es gehe dabei um eine globale effektive Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union. Zuvor hätten sich im "OECD/Inclusive Framework" 143 Staaten darauf verständigt, sicherzustellen, dass große Unternehmen (Geschäftseinheiten von Gruppen mit Jahresumsätzen ab 750 Millionen Euro) weltweit mit effektiv mindestens 15 Prozent besteuert werden.
Eingeführt wird laut DIHK ein zusätzliches Besteuerungssystem, das mit unterschiedlichen Ergänzungssteuern die Mindestbesteuerung sicherstellen soll. Mit den neuen Regelungen gehe eine Reihe neuer Zuständigkeiten, neuer Verfahrensschritte und neuer Befolgungspflichten einher. Damit erhöhe sich die Komplexität der Unternehmensbesteuerung ganz erheblich, insbesondere deshalb, weil die zusätzlichen Steuerpflichten auf der Basis handelsrechtlicher Rechnungslegungsstandards wie beispielsweise IFRS und US-Gaap definiert würden.
Die für Höhe und Struktur der Mindeststeuer maßgeblichen Szenarien hängen laut DIHK vom Sitz der Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe ab. Dem Gesetzentwurf zufolge müssten in der Praxis etwa 450 deutsche Muttergesellschaften jeweils rund 250 neue Datenpunkte ermitteln und hierfür neue komplexe innerbetriebliche Informations- und Controlling-Prozesse sowie separate Buchführungssysteme aufbauen. Das bedeute einen immensen zusätzlichen Ressourceneinsatz. Die erforderlichen Accounting- und IT-Experten stünden auf dem Arbeitsmarkt kaum mehr zur Verfügung.
Der Gesetzentwurf beziffere die Implementierungskosten der Unternehmen auf insgesamt rund 750.000 Euro – etwa für Lizenzen, konzernweite Datenmanagementsysteme, Monitoring von Rechtsänderungen in allen Staaten, Steuerberechnungen und Erklärungspflichten. Dies liege damit nach Einschätzung der DIHK noch im unteren Spektrum. Zudem dürften die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten des Gesetzes um Vielfaches höher sein, weil in den kommenden Jahren erhebliche Compliance- und hohe Opportunitätskosten entstehen.
Unternehmen müssten die neuen Regeln bereits zum 01.01.2024 umsetzen und befolgen – die verbindlichen Vorschriften würden jedoch erst im November feststehen. Darum drängt die DIHK auf Übergangsfristen. Zudem sollten alle Möglichkeiten, das Gesetz zu vereinfachen, genutzt werden.
Deutsche Industrie- und Handelskammer, PM vom 20.10.2023