25.10.2023
Grundsteuer: Nordrhein-Westfalen auf der Zielgeraden
Nordrhein-Westfalen liegt bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform auf der Zielgeraden. Für rund 93 Prozent aller Grundstücke in Nordrhein-Westfalen lägen in den Finanzämtern die Erklärungen vor, weitere rund vier Prozent seien bisher geschätzt worden, meldet die Finanzverwaltung des Bundeslandes.
Sie sei gut auf die Aufgabe vorbereitet gewesen, die der Bund ihr mit seiner Reform übertragen habe. "Dem Service und der Ansprechbarkeit unserer Finanzämter kam mit dem Beginn der Grundsteuerreform eine besondere Bedeutung zu", sagte Finanzpräsidentin Katrin Kirchner.
Die nordrhein-westfälischen Finanzämter hätten frühzeitig mehr Personal aufgebaut. Insgesamt seien in den letzten Jahren rund 380 Regierungsbeschäftigte für die Grundsteuerstellen eingestellt worden. Weiterhin sei eine Grundsteuer-Hotline und ein vielfältiges Service-Angebot eingerichtet sowie kontinuierlich weiterentwickelt worden. Dazu gehörten auch sechs Millionen Informationsschreiben, die vor Beginn der Abgabefrist – dem 01.07.2022 – an die betroffenen Bürger verschickt worden seien.
Besonders das Online-Angebot sei genutzt worden. Mehr als fünf Millionen Zugriffe habe der zentrale Onlineauftritt www.grundsteuer.nrw.de verzeichnet. Dort unterstütze die Finanzverwaltung mit Klickanleitungen, Erklärvideos, FAQ und weiteren Informationen. Hinzu kämen noch über 8,2 Millionen Zugriffe auf das eigens eingerichtete Geodatenportal, zum Abruf zum Beispiel der benötigten Grundstücksgrößen und der Bodenrichtwerte, so die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Auch die auf Youtube bereitgestellten Elster-Ausfüllanleitungen seien rund zwei Millionen Mal aufgerufen worden und hätten so bei der Abgabe der Erklärung geholfen.
Direkte Nachfragen seien weiterhin möglich: An den 104 lokalen Grundsteuer-Hotlines in den Finanzämtern seien innerhalb der Servicezeiten knapp 1,9 Millionen Anrufe entgegengenommen worden. Auch in 2024 seien die Grundsteuer-Experten weiter erreichbar.
In den kommenden Wochen und Monaten würden die Finanzämter die Bearbeitung der Grundstücksfälle weiter vorantreiben, kündigte die Finanzverwaltung an. Im nächsten Schritt würden die unbebauten Grundstücke und im Anschluss die verbleibenden Fälle geschätzt. Auch nach einer Schätzung blieben die Finanzämter bei der Feststellung des Grundsteuerwertes aktiv. Die betroffenen Personen seien trotz Schätzung weiterhin verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte beim Finanzamt abzugeben.
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, PM vom 23.10.2023