25.10.2023
Nichtveranlagungsbescheinigung: Steuerfreibrief für Kapitalerträge auf drei Jahre
Die Zeit des Nullzinses ist vorüber. Dies nimmt die Lohnsteuerhilfe Bayern zum Anlass zu erklären, wann ein Steuerfreibrief bei Kapitalgewinnen eingeholt werden kann.
Diese Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) garantiere bis zu drei Jahre Ruhe vor dem Fiskus, indem sie eine Befreiung von der Einkommensteuererklärung, von Freistellungsaufträgen bei Banken und vom Steuerabzug auf Kapitalerträge garantiert. Die Kapitalerträge dürfen laut Lohnsteuerhilfe sogar über dem Sparerfreibetrag liegen. Für den Steuerzahler bringe das sofort 25 bis 28 Prozent mehr vom Gewinn ein.
Die NV-Bescheinigung sei für alle interessant, die hohe Kapitalerträge erwirtschaften und deren Gesamteinkommen gleichzeitig niedrig ausfällt. Sie sei sozusagen Geringverdienern, Minijobbern, Studierenden und Rentnern vorbehalten. Auch für minderjährige Kinder könne sie sich als nützlich herausstellen. Kinder fielen nämlich unter die Steuerpflicht, zum Beispiel wenn sie Kapitalvermögen geerbt haben.
Die einzige Zugangsvoraussetzung sei, dass die zu versteuernden Einkünfte, inklusive der Kapitalerträge, unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben. Für das Jahr 2023 bilde dieser mit 10.908 Euro für Ledige und dem Doppelten für Verheiratete den Schwellenwert. Bei Rentnern würden zum Beispiel auch der gesetzliche Rentenfreibetrag und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Das bedeutet laut Lohnsteuerhilfe, dass die Einkünfte auch über dem Grundfreibetrag liegen können und das Vorhaben trotzdem erfolgreich sein kann.
Insbesondere Bankenspringer, die häufig mit wechselnden Banken Geschäfte machen, um laufend den besten Zinssatz zu ergattern, könnten sich über die NV-Bescheinigung freuen. Sie müssten andernfalls ihren Freistellungsauftrag jedes Mal neu zwischen den Banken aufteilen. Diese lästige Arbeit könne mit der NV-Bescheinigung umgangen werden. Weiterhin unterbleibe der Steuereinbehalt, der für Kapitalerträge bis zum Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro bei Ledigen oder 2.000 Euro bei Verheirateten normalerweise vorgenommen wird. Die NV-Bescheinigung bestätige, dass auch darüber hinaus keine Steuern bezahlt werden müssen.
Die NV-Bescheinigung werde beim Wohnsitzfinanzamt mit einem Vordruck, in dem alle Einkünfte vollständig und die Steuer-ID angegeben werden müssen, beantragt. Der richtige Zeitpunkt für den Antrag sei noch vor der Gutschrift der Kapitalerträge und Ausstellung der Steuerbescheinigungen zum Jahresende durch die Banken. Die Bankinstitute führten dann für das laufende Jahr einen Korrekturlauf durch und erstatteten die bereits abgeführten Steuern auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne umgehend auf das Konto zurück. Das bringe ein extra Weihnachtsgeld zum Jahresende in Höhe der 25-prozentigen Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer und Soli zusätzlich.
Der Papierkram mit dem Finanzamt werde auf diese Weise auf ein Minimum reduziert, so die Lohnsteuerhilfe. Die lästige Pflicht, eine Steuererklärung zu erstellen, nur um die auf Kapitalerträge einbehaltene Steuer zurückzuholen, entfalle dadurch. Mit der NV-Bescheinigung habe das Finanzamt bestätigt, dass eine Befreiung von Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli und Abgeltungssteuer genehmigt wurde. Weiterhin müssten bei den Banken keine Freistellungsaufträge mehr erteilt und verwaltet werden.
Ohne NV-Bescheinigung würden bei einer falschen Verteilung der Freistellungsaufträge oder bei Überschreiten des Sparerfreibetrags von der Bank Steuern einbehalten und abgeführt. Diese könnten bei Zutreffen der Voraussetzung zwar zurückgeholt werden, aber erst viel später und mit dem Aufwand einer Steuererklärung für jedes Jahr. Hier liege das Geld bis dahin beim Fiskus. Mit der NV-Bescheinigung wandere es sofort die eigene Tasche.
Es könnten viel mehr Kapitalerträge steuerfrei erwirtschaftet werden als es mit Freistellungsaufträgen möglich wäre. Sollten die Voraussetzungen in drei Jahren immer noch zutreffen, könne nach Ablauf der NV-Bescheinigung eine neue beantragt werden.
Jede Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse, bei der Gewinne erzielt werden, benötige die NV-Bescheinigung im Original. Kopien, Scans oder digital versendete Fotos würden nicht anerkannt. Deswegen rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi: "Bei der Antragstellung ist unbedingt anzugeben, wie viele Bescheinigungen benötigt werden. Da die Bescheinigungen gebührenfrei erhältlich sind, ist es klüger, ein paar mehr anzufordern. Dafür ist eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen beim Finanzamt einzuplanen."
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 24.10.2023