23.10.2023
Wachstumschancengesetz: Bundesrat nimmt Stellung
Der Bundesrat hat sich am 20.10.2023 zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz geäußert, das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht.
In ihrer ausführlichen Stellungnahme bekunden die Länder zwar grundsätzlich Unterstützung für das Vorhaben, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch zum Klimaschutz zu schaffen. Gleichzeitig kritisieren sie aber die finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen, die mit 4,4 von sieben Milliarden Euro jährlich fast zwei Drittel der geplanten steuerlichen Maßnahmen zu tragen haben. Der Bundesrat warnt vor negativen Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen von Städten und Gemeinden, die diese angesichts ihrer schwierigen Finanzlage überfordern könnten.
Zahlreiche der über 40 Änderungsvorschläge des Bundesrates beziehen sich auf die neue Klimaschutz-Investitionsprämie, die aus seiner Sicht zu verwaltungsaufwändig und bürokratisch ausgestaltet ist. Er bemängelt, dass die Länder bei der Prüfung der organisatorischen und automationstechnischen Anforderungen der Praxis nicht eingebunden worden sind. Da es sich bei der Investitionsprämie um eine außersteuerliche Subvention handele, sollte sie als Zuwendung durch den Bund verwaltet und finanziert werden, zum Beispiel durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Eine Vielzahl der geplanten steuerlichen Fördermaßnahmen sei überdies nicht oder nur teils kompatibel mit den IT-Systemen der Steuerverwaltung. Ein digitalisierter Vollzug sei damit – teils auf Dauer – nicht möglich, betont der Bundesrat. Er warnt vor erhöhten Belastungen des Personals in den Finanzämtern, längeren Verfahrensdauern und höheren Bürokratiekosten.
Neben zahlreichen konkreten Verbesserungsvorschlägen zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs äußert der Bundesrat mehrere Prüfbitten zu zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen. Unter anderem fordert er eine Senkung der Strompreissteuer auf das europäische Mindestmaß – in einem weiteren Schritt eine kurzfristig umzusetzende Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.
Ziel der Regierung ist es laut Entwurfsbegründung, Deutschland auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Die Regierung plant für die Wirtschaft jährliche Entlastungen von rund sieben Milliarden Euro bis 2028.
Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft. Hierdurch sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Konkret will die Bundesregierung 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.
Das geplante Gesetz soll außerdem einen zusätzlichen steuerlichen Impuls für mehr Forschung setzen. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten förderfähig sein. Außerdem sollen die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht und so höhere Förderbeträge erreicht werden. Zudem soll sich der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen von 25 auf 35 Prozent erhöhen.
Insgesamt soll das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner werden. Erreichen will die Bundesregierung dies insbesondere durch eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter ab dem und eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 01.10.2023, Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs, die Einführung einer Zinshöhenschranke, eine Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro sowie die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Verwendungspflicht von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und beide Dokumente in die bereits laufenden Bundestagsberatungen nachreicht. Spätestens drei Wochen, nachdem das Parlament das Gesetz verabschiedet hat, kommt es auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist.
Bundesrat, PM vom 20.10.2023