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20.10.2023

Steueroasenabwehrgesetz: Formular zu § 12 steht online bereit

Das Online-Formular zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 12 Steueroasenabwehrgesetz steht seit Ende September 2023 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BOP) zu Verfügung.

Rückfragen können dem Amt zufolge an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.

Nach § 12 Absatz 1 Steueroasenabwehrgesetz trifft den Steuerpflichtigen über die nach § 90 der Abgabenordnung bestehenden Mitwirkungspflichten hinaus eine gesteigerte Mitwirkungspflicht.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 19.10.2023