19.10.2023
Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen: Anerkennung unter Anwendung berufsrechtlicher Regelungen
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssten bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden, fordert er.
Besonders unter dem Gesichtspunkt des anhaltenden Fachkräftemangels sei es wichtig, den europäischen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiv zu halten, so der DStV. Daher sollten Verfahren zur Prüfung und Beurteilung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger für Unternehmen und Bewerber so effizient wie möglich gestaltet werden. Beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren seien aus Sicht des Verbandes allerdings nur dann sinnvoll, wenn in einer Berufsgruppe ein akuter Mangel an Arbeitskräften herrscht. Dies sei zum Beispiel in der IT-Branche, im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege der Fall – nicht aber bei den beratenden und prüfenden Berufen, so der DStV.
Der Fachkräftemangel betreffe in den Kanzleien die Suche nach qualifizierten Steuerfachangestellten und extern sowie intern angestellten IT-Fachkräften. Der DStV begrüße daher, dass die Verabschiedung der beiden Initiativen zu einer Verbesserung des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte führen kann. Die Gewinnung zusätzlicher IT-Fachkräfte sei eine wesentliche Säule für den digitalen Wandel in den Kanzleien.
Leitlinien zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen müssten dagegen die berufsrechtlichen Unterschiede der reglementierten Berufe berücksichtigen. Bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern in den Mitgliedstaaten, die bereits für EU-Bürger gelten, müssten auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden, betont der DStV. Durch etwaige neu eingeführte beschleunigte und vereinfachte Anerkennungsverfahren für Drittstaatsangehörige entstehe bei der Steuerberatung in Deutschland zumindest kein gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Mehrwert. Angedachte Maßnahmen dürften zu keiner Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen führen oder bewährte und notwendige Zugangsbeschränkungen zu den reglementierten Berufen außer Kraft setzen.
Aus der Sicht von KMU seien die angedachten Initiativen zu begrüßen. Durch beschleunigte und vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen werde es für KMU leichter, internationale Fachkräfte einzustellen oder entsprechende Fachkräfte (Drittstaatsangehörige) aus anderen EU-Ländern anzuwerben.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.10.2023