16.10.2023
"Mein Justizpostfach": Justiz wird für Bürger leichter digital erreichbar
Seit dem 13.10.2023 können Bürger "Mein Justizpostfach" (MJP) nutzen. Wie das Bundesjustizministerium (BMJ) mitteilt, ermöglicht dieses ihnen eine digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz. Bürger könnten damit zum Beispiel Klagen bei Gericht rechtswirksam einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an ihren Anwalt übermitteln.
Mit ihrer kostenlosen BundID könnten sich Bürger online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und flexibel von zu Hause erledigen. Das Nutzerkonto des Bundes wird laut BMJ auf der Internetseite "https://id.bund.de/de" eingerichtet.
Auch für den Dienst "Mein Justizpostfach" benötigen Bürger nach Angaben des BMJ ihre BundID. Mit dieser könnten sie auf der Internetseite von "Mein Justizpostfach" ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit der Justiz einrichten und nutzen.
Die BundID stelle das Bundesinnenministerium seit 2019 bereit. Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen könnten die BundID kostenfrei für ihre digitalen Verwaltungsleistungen verwenden. Aktuell seien mehr als 100 Onlinedienste auf allen föderalen Ebenen angebunden. Dazu zählten Unterstützungsleistungen für Familien sowie Menschen in Aus- und Weiterbildung, zum Beispiel ElterngeldDigital, BAföGdigital und AFBG Digital. Weitere Behörden bereiteten ihre Anbindung an die BundID vor, so das BMJ.
Der neue Dienst "Mein Justizpostfach" wird nach Angaben des Ministeriums zunächst im Pilotbetrieb gestartet. Im Rahmen dieser Testphase werde er weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.
"Mein Justizpostfach" sei erreichbar über "https://mein-justizpostfach.bund.de/".
Bundesjustizministerium, PM vom 13.10.2023