12.10.2023
Mobile Banking: Ohne Kontoauszug kein Steuerabzug
Die Lohnsteuerhilfe Bayern berichtet, dass immer mehr Mitglieder keine Kontoauszüge als Belege für die Steuererklärung vorweisen können und so ein Steuerabzug versagt wird. Der Grund dafür sei das Mobile Banking. Viele Smartphone-Nutzer vergäßen, ihre Kontoauszüge regelmäßig digital abzurufen und zu archivieren.
Wer vom Fiskus Geld zurückhaben möchte, müsse aber für seine Ausgaben Nachweise haben. Manchmal genüge ein einfacher Kontoauszug, der eine Zahlung bestätigt, als Beleg. Bei vielen absetzbaren Posten, wie zum Beispiel Handwerkerkosten, sei aber die ergänzende Rechnung ebenso erforderlich. In jedem Fall müssten bei der Erstellung der Steuererklärung die Kontoauszüge für das entsprechende Jahr gesichtet, andere Beträge geschwärzt und Duplikate für das Finanzamt angefertigt werden.
Privatpersonen sollten ihre Kontoauszüge mindestens sechs, besser noch zehn Jahre aufheben, rät die Lohnsteuerhilfe. Für eine freiwillige Steuererklärung benötige man Belege bis zu einem Zeitraum, der vier Jahre zurückliegen kann. Steuerbescheide könnten nach Ablauf des Kalenderjahres der Abgabe vom Finanzamt nachträglich auch noch bis zu vier Jahre regulär beziehungsweise fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung korrigiert werden. Bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung seien es sogar zehn Jahre, so die Lohnsteuerhilfe.
Für Onlinebanking-Nutzer, die von zu Hause aus stationär am PC ihre Bankgeschäfte erledigen, sei das Prozedere heute dasselbe wie früher. Nur, dass die Kontoauszüge nicht mehr am Schalter abgeholt und in Mäppchen abgeheftet und am Jahresende dicke Päckchen von Blättern durchforstet werden müssen. Über den Onlinezugang zur Bank würden die Kontoauszüge in der Regel im pdf-Format monatlich für den Download erstellt. Diese sollten abgerufen und digital in einem Ordner archiviert werden. So stünden sie zur späteren Durchsicht, zum Ausdruck oder zum digitalen Versand unbegrenzt zur Verfügung.
Doch viele mobile Smartphone-Banker versäumten genau das, weiß die Lohnsteuerhilfe. Sie lüden ihre Kontoauszüge von der Banking-App nicht aufs Handy. Folge sei, dass die Auszüge je nach Bankinstitut nach einer gewissen Zeit nicht mehr im persönlichen Postfach abrufbar sind. Recherchen hätten ergeben, dass bei manchen Banken die elektronischen Kontoauszüge maximal 90, 180 oder 365 Tage ab dem Tag des Erscheinens angezeigt werden. Danach würden sie automatisch aus den Kundenpostfächern gelöscht.
Wenn nach Ablauf dieser Zeit noch ein Kontoauszug benötigt wird, könne er auf Anfrage bei der Bank erworben werden. Denn Banken seien nach § 257 Handelsgesetzbuch verpflichtet, Dokumente für zehn Jahre zu archivieren. Dies sei jedoch teilweise nicht nur zeitaufwendig, sondern mit erheblichen Gebühren verbunden, warnt die Lohnsteuerhilfe. Einzelne Kontoauszüge beziehungsweise Duplikate würden mit vier bis 15 Euro bepreist. Die Preise könnten dem jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank entnommen werden.
Um solche Gebühren oder Steuernachteile zu vermeiden, sollten Kontoinhaber ihre Kontoauszüge idealerweise monatlich abrufen und ablegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, beuge einem technischen Defekt, Daten- oder Smartphoneverlust vor und speichere Sicherungskopien auf weiteren Geräten oder drucke die Kontoauszüge klassisch zusätzlich auf Papier aus. Denn nur mit dauerhaft verwahrten Kontoauszügen sei man gut gegenüber Forderungen von verschiedenen Behörden oder Gerichten gewappnet, betont die Lohnsteuerhilfe.
Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 10.10.2023