12.09.2023
Diesel-Fälle: Kein Schadenersatz bei hoher Laufleistung
Kraftfahrzeuge dürfen nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen ausstoßen. Die Hersteller dürfen die Abgasreinigungsanlage eines Kraftfahrzeugs deshalb nicht so manipulieren, dass diese zum Beispiel nur auf dem Prüfstand funktioniert. Sonst kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Will er diesen gegen den Hersteller durchsetzen, ist aber Eile geboten. Denn der Schadenersatz wird mit jedem gefahrenen Kilometer kleiner. So auch das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.
Ein Mann kauft ein gebrauchtes Auto mit Dieselmotor und einer bisherigen Laufleistung von 205.000 Kilometern. Er glaubt, dass der Hersteller die Abgasreinigungsanlage des Autos manipuliert hat. Er verklagt den Hersteller vor dem Landgericht Lübeck und fordert einen Schadenersatz in Höhe von mindestens 15 Prozent des Kaufpreises. Das Auto fährt er trotzdem weiter – bis zum Gerichtstermin über weitere 80.000 Kilometer.
Das LG Lübeck kam zu dem Ergebnis, dass der Mann keinen Schadenersatz vom Hersteller verlangen kann. Dabei hat es überhaupt nicht geprüft, ob der Hersteller die Abgasreinigungsanlage manipuliert hat. Darauf kam es nicht an. Denn der Mann hatte auch Vorteile aus dem Fahrzeugkauf gezogen. Er hatte das Fahrzeug schließlich über eine sehr weite Strecke gefahren und der Fahrzeugwert war seit seinem Kauf sogar gestiegen. Seine Vorteile waren also größer als sein Schaden hätte sein können.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 24.08.2023, 15 O 244/21, nicht rechtskräftig