05.09.2023
Bundesbank: Baugenehmigung für Schulungs- und Fortbildungsstandort am Wannsee rechtmäßig
Anwohner sind mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für ein Schulungs- und Fortbildungszentrum der Bundesbank am Großen Wannsee endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ihren Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.
Bei der nur für Mitarbeiter und eigene Gäste der Bundesbank vorgesehenen Nutzung zur Schulung oder Fortbildung von höchstens 40 Teilnehmern und der entsprechenden Unterbringung und Verpflegung könne, anders als von den klagenden Nachbarn vorgetragen, von einem "Hotel" oder "hotelähnlichen Betrieb" oder einer Nutzung als "Gaststätte" keine Rede sein. Auch sonst biete das Vorbringen der Kläger keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass das Vorhaben in dem im Baunutzungsplan festgesetzten allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich wäre. Anders als in einem reinen Wohngebiet sei die Wohnruhe gerade nicht uneingeschränkt geschützt. Auch der durch andere zulässige Nutzungen bedingte Verkehr sei daher nach dem Willen des Plangebers von Eigentümern, die ihre Grundstücke nur zu Wohnzwecken nutzten, als ebenfalls grundsätzlich gebietstypisch hinzunehmen.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2023, OVG10 N 17/21, unanfechtbar