20.07.2021
Umsatzsteuerlich begünstigter Taxenverkehr: Kann auch bei Beförderung mit Pferdekutschen vorliegen
Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13.11.2019 (V R 9/18) stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben klar, dass – ist im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Pkw allgemein unzulässig – ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftwagen (zum Beispiel mit Pferdefuhrwerken) vorliegen kann. Voraussetzung sei, dass die übrigen Merkmale des Taxenverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.
Maßgeblich sei, ob die durchgeführten Beförderungen dem Leitbild des Verkehrs mit Taxen im Sinne von § 47 Personenbeförderungsgesetz als Beförderung von Personen mit Wagen entsprechen, die der Unternehmer an öffentlich zugänglichen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Zu prüfen ist dem BMF-Schreiben zufolge auch, ob allgemeine Beförderungsentgelte (Tarife) oder jeweils speziell ausgehandelte Beförderungspreise vorliegen.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 02.07.2021, III C 2 - S 7244/0 :003