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04.08.2023

Home-Office-Reglung mit Luxemburg: Freigrenzen angehoben

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland wurde unterzeichnet. Darin wird die bisherige 19-Tage-Freigrenze auf 34 Tage angehoben. Die Neuregelung soll ab Januar 2024 gelten – laut Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster eine erfreuliche Nachricht für alle Menschen, die grenzüberschreitend in Luxemburg arbeiten.

Die Ausweitung der Bagatell-Grenze sorge für eine spürbare bürokratische Entlastung und gebe Arbeitnehmern wie Unternehmen mehr Planungssicherheit.

Finanzministerium des Saarlandes, PM vom 10.07.2023