20.04.2023
Bekämpfung von Steuervermeidung: Belgien muss sich wegen nicht ordnungsgemäßer Richtlinien-Umsetzung vor EuGH verantworten
Die Europäische Kommission wird Belgien wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (RL (EU) 2016/1164) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Dies hat sie am 19.04.2023 beschlossen.
Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung darf ein Mitgliedstaat, in dem die Muttergesellschaft eines multinationalen Konzerns ansässig ist, die von einem "beherrschten ausländischen Unternehmen" in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Gewinne besteuern. Dies gilt, wenn die von dem beherrschten ausländischen Unternehmen gezahlten Steuern weniger als die Hälfte der Steuern betragen, die im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft gezahlt werden müssten (so genannte CFC-Vorschrift). Das Unternehmen sollte eine Steuergutschrift für alle Steuern erhalten, die es im Ausland entrichtet hat.
Im Gegensatz zur Richtlinie ist es einem Steuerpflichtigen nach belgischem Recht jedoch nicht gestattet, die bereits von einem beherrschten ausländischen Unternehmen im Land des Steuerwohnsitzes dieses Unternehmens entrichteten Steuern von seiner eigenen Steuerschuld abzuziehen.
Im Jahr 2020 hatte die EU-Kommission den belgischen Behörden ein Aufforderungsschreiben übermittelt, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Jahr 2021. Darin hatte sie das Land aufgefordert, die fraglichen Rechtsvorschriften binnen zwei Monaten zu ändern. Da die Antwort Belgiens auf die mit Gründen versehene Stellungnahme nicht zufriedenstellend war, hat die Kommission nun beschlossen, den EuGH anzurufen.
Europäische Kommission, PM vom 19.04.2023