28.02.2023
Automatischer Austausch von Steuergestaltungen: Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021
Eine Anlage zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.03.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. Abgabenordnung – AO) wurde auf den Stand 21.02.2023 aktualisiert. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, handelt es sich um die Anlage "Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Absatz 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Absatz 2 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO".
Die Anlagen zum BMF-Schreiben mit den Ständen vom 01.04.2021, 12.10.2021, 26.07.2022 sowie 24.10.2022 behalten laut BZSt ihre Gültigkeit für ältere Fälle.
Das BZSt hat das BMF-Schreiben nebst Anlage auf seinen Seiten (www.bzst.de) als pdf-Datei veröffentlicht.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 24.02.2023