23.02.2023
Grundsteuerwerterklärungen und Einsprüche: Sachsen-Anhalts Finanzämter verzichten auf Eingangsbestätigungen
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass die Finanzämter des Landes für eingereichte Grundsteuerwerterklärungen und Einsprüche keine Eingangsbestätigungen verschicken. Die Bearbeitung sei dennoch gewährleistet.
Wer seine Grundsteuererklärung über "ELSTER" einreicht, erhalte gleichwohl eine Bestätigungsnachricht und eine Bearbeitungsnummer aus dem Programm heraus.
Bei Fragen zum Grundsteuermess- oder Grundsteuerwertbescheid bittet das Finanzministerium darum, zunächst die Internet-Seite des Finanzministeriums zum Thema Grundsteuer "https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer" zu nutzen. Hier würden häufig gestellte Fragen beantwortet und anhand eines Beispielfalls werde ein Bescheid erläutert. Darüber hinaus gebe es über das Programm "ELSTER" die Möglichkeit, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Finanzministerium Sachsen-Anhalt, PM vom 14.02.2023