30.06.2021
Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen: Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird neu gefasst
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17.12.2019 ist § 25 Umsatzsteuergesetz wie folgt geändert worden:
Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem 18.12.2019),
Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem 01.01.2022).
Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, hat die Finanzverwaltung die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) in Abschnitt 25 umfänglich zu überarbeiten. Das die Änderungen anzeigende BMF-Schreiben ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.06.2021, III C 2 - S 7419/19/10001 :006