29.06.2021
Kommunales Ehrenamt: Höhere Steuerfreibeträge
Die Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt werden erhöht. Wie das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, tritt die Änderung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Die Entschädigungsverordnung des Landes sei 2019 angepasst worden. Seither könnten ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht wurde, hätten viele Ehrenamtler einen Teil der Erhöhung versteuern müssen. Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Meyer (SPD) habe daher bei den Finanzministern in den anderen Bundesländern sowie bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz (ebenfalls SPD) auf eine Anpassung gedrängt.
In Reihen der Finanzminister habe Meyer breiten Zuspruch erhalten, sodass das Thema erneut auf die Agenda gekommen sei und das Bundeskabinett Ende März schließlich entsprechende Änderungen beschlossen habe, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem der Bundesrat der Lohnsteueränderungsrichtlinie bereits im Mai 2021 zugestimmt habe, habe nunmehr auch das Bundesfinanzministerium der Anhebung Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt das Einvernehmen erteilt.
Damit erhöhe sich rückwirkend zum 01.01.2021 die steuerfreie monatliche Aufwandspauschale von 200 Euro auf 250 Euro.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 25.06.2021