01.02.2023
Grundsteuererklärung: Bayern verlängert überraschend Abgabefrist
Bayern verlängert die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung, die eigentlich bundesweit am 31.01.2023 ausgelaufen ist, bis Ende April 2023. Dies habe der Finanzminister des Freistaats Albert Füracker (CSU) am 31.01.2023 nach einer Kabinettssitzung angekündigt, meldet die "Süddeutsche Zeitung" auf ihren Internetseiten.
In Bayern seien am 31.01.2023 knapp 70 Prozent der Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zur Abgabe der Erklärung fristgemäß nachgekommen. Mit der Fristverlängerung wolle man den Steuerberatern entgegenkommen, die immer wieder auf ihre starke Auslastung hingewiesen hätten. Es gehe darum, das Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen zu können, betont Füracker laut "Süddeutscher Zeitung".
"Süddeutsche Zeitung", PM vom 31.01.2023