17.01.2023
Brille: Nur im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen steuerlich absetzbar
Normalerweise zählt die Brille steuerlich zu den privaten Ausgaben. Absetzen könne man eine Sehhilfe aber im Rahmen der so genannten außergewöhnlichen Belastungen, informiert die Deutsche Lohnsteuerhilfe. Diese könnten dann beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn ein bestimmter Eigenanteil jährlich überschritten wird. Wie hoch diese so genannte zumutbare Eigenbelastung ist, richte sich nach Jahreseinkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Da auch Kosten für Zahnersatz, Medikamente, notwendige Fahrten zur Krankengymnastik und vieles mehr unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, lohne es sich, sämtliche Belege, die innerhalb eines Jahres anfallen, zu sammeln, rät die Lohnsteuerhilfe. Die Summe sei mitunter höher, als zu Beginn des Jahres erahnt.
Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V., Internetseite vom Januar 2023