22.06.2021
Deutschland-Österreich: Neue Konsultationsvereinbarung unter anderem zu steuerlicher Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit Österreich am 17.06.2021 eine Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich unterzeichnet.
Die Vereinbarung ersetzt laut Bundesfinanzministerium die Konsultationsvereinbarung vom 15.01.2021 und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 30.09.2021. Die Konsultationsvereinbarung sei am 18.06.2021 in Kraft getreten und finde auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.032020 bis nunmehr zum 30.09.2021 Anwendung. Die Konsultationsvereinbarung verlängere sich nach dem 30.09.2021 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.06.2021, IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002