22.11.2022
Verknüpfung von Bankdaten und Identifikationsnummer: CDU/CSU-Fraktion fragt nach
Nach der Verknüpfung der steuerlichen Identifikationsnummer mit den Bankdaten der Bürger (IBAN – International Bank Account Number) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/4459).
Die Abgeordneten wollen wissen, ob es ein Gesamtkonzept zur Auszahlung öffentlicher Mittel über die Identifikationsnummer gibt und wieso die IBAN für Kinder verpflichtend an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden und die Übermittlung für Erwachsene nur auf Antrag erfolgen soll. Außerdem wird gefragt, wie die geplante Übermittlung sämtlicher verknüpfter Daten an eine Auszahlungsstelle mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit in Einklang zu bringen ist.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutert die CDU/CSU-Fraktion, dass die Banken mit dem Jahressteuergesetz 2022 verpflichtet werden sollen, ein Verfahren zur Meldung der IBAN ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern einzuführen. Damit soll die IBAN der Steueridentifikationsnummer in einer Datenbank zugeordnet werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 21.11.2022