21.11.2022
IT-Vorhaben KONSENS: Keine Verzögerungen
Aktuell zeichnen sich in den Kernbereichen des IT-Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) keine Verzögerungen ab. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/4450) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/4003).
Das Vorhaben KONSENS sei Ausfluss der föderalen Struktur in der Steuerverwaltung. Mit dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Verwaltungsabkommen KONSENS sei es gelungen, die Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Entwicklung, Pflege und des Einsatzes einheitlicher Software für die Steuerverwaltung der Länder auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage zu stellen, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.11.2022