07.11.2022
Steuernachzahlungen und -erstattungen: Anpassung von Zinsfestsetzungen
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich sechs Prozent für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 01.01.2019 mit nunmehr 1,8 Prozent pro Jahr beschlossen.
Im November 2022 werden nun die bayerischen Finanzämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürger übermitteln, informiert das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern. Hierfür sei somit kein Antrag erforderlich.
Haben Steuerbürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen sechs Prozent jährlichem Zins erhalten, bestehe insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz und es sei keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig, so das LfSt weiter. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolge dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent.
Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 03.11.2022