03.11.2022
Initiative zu grauem Kapitalmarkt: Im Bundesrat ohne Mehrheit
Eine Initiative Hamburgs zum Verbraucherschutz im so genannten grauen Kapitalmarkt hat im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Hamburg hatte vorgeschlagen, die Investitionssummen für hochriskante Finanzprodukte zu deckeln, um Kleinanleger vor dem Totalverlust ihres Vermögens zu bewahren. Die gestaffelte Deckelung von 1.000 bis zu 25.000 Euro pro Anlage sollte sich an der individuellen Vermögenslage der Betroffenen orientieren.
Nach wie vor hätten Personen nach den Plänen von Hamburg ihr gesamtes Geld im grauen Kapitalmarkt investieren können. Sie hätten dann aber das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte verteilen müssen, um das Verlustrisiko zu vermindern.
Unternehmen des so genannten grauen Kapitalmarkts stehen nicht unter staatlicher Kontrolle und benötigen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anbieter locken häufig mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau, zum Beispiel für Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte.
Bundesrat, PM vom 28.10.2022