08.06.2021
Kapitalanleger: Sollten aktuelles BFH-Urteil zur Verlustverrechnung bei Aktien im Blick haben
Kapitalanleger können von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach die Verlustverrechnung bei Aktien verfassungswidrig ist, profitieren. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) hin.
Bisher ließen sich Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen steuerlich verrechnen. Der BFH halte das für verfassungswidrig und habe die Frage deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Beschluss vom 17.11.2020, VIII R 11/18).
Laut BdSt sollten sich betroffene Steuerzahler auf dieses Verfahren berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, wenn das Finanzamt die Verlustverrechnung verweigert.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 04.06.2021