26.10.2022
Gas- und Wärmelieferungen: Zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt ein Schreiben veröffentlicht.
In Bezug auf die Absenkung des Umsatzsteuersatzes enthält das Schreiben eine Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz). Außerdem behandelt es die Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze und geht auf Vereinfachungsregelungen (Abrechnung auf Grundlage des Gastages, Abrechnung von Gas- und Wärmelieferungen, Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen, zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette) ein. Schließlich thematisiert das BMF in seinem Schreiben die Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 01.04.2024.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.10.2022, III C 2 - S 7030/22/10016 :005