16.09.2022
Bundesfinanzhof: Arbeitet jetzt papierlos
Seit dem 01.09.2022 arbeiten sämtliche Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der elektronischen Gerichtsakte. Nachdem bereits seit einiger Zeit der Verwaltungsbereich des BFH seine Vorgänge ausschließlich elektronisch erledigt, würden nunmehr auch im gesamten Rechtsprechungsbereich keine Papierakten mehr geführt, teilt das Gericht mit.
Die verbindliche Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte erfolge damit für den BFH als einem der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes deutlich vor dem gesetzlich vorgegebenen Termin. Danach müsse die elektronische Gerichtsakte bis zum 01.01.2026 in allen Gerichtszweigen bundesweit verbindlich eingeführt werden. Die vorzeitige Einführung sei zur Vermeidung von Medienbrüchen sinnvoll gewesen, weil die Prozessbevollmächtigten mit dem BFH seit dem 01.01.2022 (Rechtsanwälte) beziehungsweise ab dem 01.01.2023 (Steuerberater) nur noch elektronisch kommunizieren dürften.
Der Einführung war laut BFH eine umfangreiche Vorbereitungs- und Pilotierungsphase vorausgegangen. Beginnend ab Juli 2021 seien dann nach und nach alle elf Senate des BFH mitsamt der Gerichtsgeschäftsstelle in die elektronische Arbeitsweise überführt worden. Zugleich sei die Kommunikation mit den Prozessbeteiligten vom bisherigen Postversand größtenteils auf die elektronische Übersendung umgestellt worden.
Die elektronische Gerichtsakte ermögliche eine durchgängige digitale Bearbeitung vom Eingang eines Schriftstücks bis zur Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung, teilt der BFH abschließend mit.
Bundesfinanzhof, PM vom 15.09.2022