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28.10.2026

Keine Abrissgenehmigung für Wohnhäuser: Mikroapartments ersetzen keine Mietwohnungen

Eine Luxemburger Immobiliengesellschaft darf drei Wohnhäuser in Köln vorerst nicht abreißen. Das dortige Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die geplanten möblierten Mikroapartments keinen gleichwertigen Ersatz für reguläre Mietwohnungen darstellen.

Die Immobiliengesellschaft wollte die Häuser in der Kölner Neustadt-Nord abreißen und als Ausgleich einen Neubau mit überwiegend 21 bis 32 Quadratmeter großen Mikroapartments in Neuehrenfeld errichten. Die vollständig möblierten Einheiten sollten unter anderem mit Internetanschluss, Haushaltsausstattung, Bettwäsche, Handtüchern und einem "Welcome-Package" vermietet werden.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei jedoch nicht um Wohnraum im wohnungsrechtlichen Sinne. Die Apartments seien eher auf einen vorübergehenden Aufenthalt als auf eine dauerhafte Heimstätte ausgelegt. Dafür sprächen die Vollmöblierung, hotelähnliche Serviceangebote sowie die voraussichtlich deutlich über dem üblichen Mietniveau liegenden Preise.

Damit fehle es an dem nach der Kölner Wohnraumschutzsatzung erforderlichen gleichwertigen Ersatzwohnraum. Die Stadt habe die beantragte Abrissgenehmigung daher zu Recht verweigert. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2026, 28 K 3595/24, nicht rechtskräftig