13.10.2026
Erbschaftsteuer: Steuerberaterkammer fordert umfassende Reform
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) dringt auf eine umfassende Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. In einem Positionspapier fordert sie insbesondere verlässlichere Regeln für die Unternehmensnachfolge, steuerfreie Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten sowie höhere Freibeträge.
Nach Ansicht der Steuerberaterkammer sollte die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen grundsätzlich erhalten bleiben. Eine zu hohe Steuerbelastung könne Unternehmen bei der Nachfolge dringend benötigte Liquidität entziehen und im Extremfall sogar den Verkauf betriebsnotwendiger Vermögenswerte erzwingen. Dadurch seien Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet.
Zugleich spricht sich die BStBK für eine umfassende Steuerfreistellung von Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten aus. Das geltende Recht werde der besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortungsgemeinschaft einer Ehe nicht ausreichend gerecht.
Handlungsbedarf sieht die Kammer außerdem bei den persönlichen Freibeträgen. Diese seien seit 2009 unverändert geblieben, obwohl die Inflation die Vermögenswerte deutlich habe steigen lassen. Dadurch würden Erbschaften und Schenkungen zunehmend höher besteuert, ohne dass sich ihre tatsächliche wirtschaftliche Substanz entsprechend verändert habe. Die BStBK fordert deshalb höhere Freibeträge und eine automatische Anpassung an die Preisentwicklung.
Kritisch sieht die Kammer zudem Überlegungen zu länderspezifischen Regelungen bei der Erbschaftsteuer. Unterschiedliche Vorschriften etwa bei Freibeträgen, Steuersätzen oder der Immobilienbewertung würden nach ihrer Auffassung neue Bürokratie schaffen, zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen und für mehr Komplexität sorgen. Die Gesetzgebungskompetenz sollte daher weiterhin beim Bund verbleiben.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 09.10.2026