13.10.2026
Glatteis auf Fitnessstudio-Parkplatz: Grundstückseigentümerin haftet für Sturz
Ein Mann ist auf dem Weg ins Fitnessstudio auf einer vereisten Stelle auf dem Parkplatz gestürzt und hat sich dabei das Schienbein gebrochen. Das Landgericht (LG) Landau sprach ihm nun 5.000 Euro Schmerzensgeld zu und stellte fest, dass die Grundstückseigentümerin auch für weitere Unfallfolgen haften muss.
Der Mann hatte sein Auto auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios abgestellt und war nach wenigen Schritten auf einer Eisfläche ausgerutscht. Die Glätte war nach den Feststellungen des Gerichts nicht durch Schnee oder gefrierenden Regen entstanden. Vielmehr lief Wasser aus der Dachentwässerung einer benachbarten Halle über einen Schlauch auf den Parkplatz und fror dort bei Minusgraden zu Eis.
Zwar müssen Parkplätze im Winter grundsätzlich nicht vollständig schnee- und eisfrei gehalten werden. Nutzer müssten mit winterlichen Gefahren rechnen und auch nicht geräumte Flächen in Kauf nehmen, so das Gericht. Anders liege der Fall jedoch bei einer einzelnen, künstlich verursachten Gefahrenquelle. Wer eine solche Gefahrenlage schaffe oder bestehen lasse, müsse angemessene Vorkehrungen zum Schutz anderer treffen.
Nach Auffassung der LG hätte die Grundstückseigentümerin die Dachentwässerung kontrollieren und verhindern müssen, dass Wasser auf den Parkplatz gelangt. Ein Mitverschulden des Gestürzten verneinte das Gericht. Da es tagelang keinen nennenswerten Niederschlag gegeben hatte und der Parkplatz ansonsten eisfrei war, habe der Mann nicht mit einer vereisten Stelle rechnen müssen.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht unter anderem die erforderliche Operation, den Krankenhausaufenthalt, erhebliche Schmerzen und die mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit des Verunfallten. Zudem stehe ihm möglicherweise noch ein weiterer Eingriff zur Entfernung von Schrauben und Nägeln bevor.
Landgericht Landau, Urteil vom 19.02.2026, 3 O 243/24, noch nicht rechtskräftig