28.09.2026
BAföG: Bundesrat für Reform – mit Nachbesserungen
Die geplante BAföG-Reform stößt bei den Ländern grundsätzlich auf Zustimmung. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begrüßte der Bundesrat die vorgesehenen Leistungssteigerungen, verlangte zugleich aber an mehreren Stellen Nachbesserungen.
Kritisch sehen die Länder insbesondere die Pläne der Bundesregierung, die Wohnkostenpauschale für Studierende, die noch bei ihren Eltern leben, zunächst zu senken und später ganz abzuschaffen. Auch die vorgesehenen Anhebungen der Freibeträge reichen nach Ansicht des Bundesrates angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht aus.
Zudem drängen die Länder auf eine konsequentere Digitalisierung der Ausbildungsförderung. Das BAföG-Verfahren solle vollständig digital abgewickelt werden, vorhandene Daten staatlicher Stellen automatisch genutzt werden können. Außerdem fordert der Bundesrat einfachere Verwaltungsabläufe, die Einbeziehung von Orientierungsstudiengängen in die Förderung und einen finanziellen Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der Länder.
Mit der Reform will die Bundesregierung das BAföG leichter zugänglich machen und die Leistungen erhöhen. So soll der Wohnzuschlag für Studierende außerhalb des Elternhauses bis 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Die Bedarfssätze sollen bis 2029 schrittweise angehoben werden. Zudem sind höhere Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein vereinfachtes, digital gestütztes Antragsverfahren vorgesehen. Künftig soll auch der bislang erforderliche Leistungsnachweis ab dem fünften Semester entfallen.
Von den geplanten Erhöhungen sollen zudem weitere Ausbildungsförderungen wie die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld profitieren.
Als Nächstes nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Länder Stellung. Anschließend wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten, bevor er erneut dem Bundesrat vorgelegt wird.
Bundesrat, PM vom 25.09.2026