28.09.2026
Schuldnerberatung: Bundesrat billigt Kompromiss
Nach monatelangem Ringen ist der Weg für das Schuldnerberatungsdienstegesetz frei: Der Bundesrat hat einem zuvor im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss einstimmig zugestimmt. Die Bundesregierung hatte das Gremium angerufen, nachdem das Gesetz im ersten Anlauf die erforderliche Mehrheit in der Länderkammer verfehlt hatte.
Der Kompromiss ermöglicht es Schuldnerberatungsstellen, für ihre Leistungen Entgelte zu erheben. Diese dürfen allerdings weder der Gewinnerzielung dienen noch Verbraucher unangemessen belasten. Zudem müssen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Beratung transparent offengelegt werden.
Entschärft wurden auch die Berichtspflichten. Künftig informiert das Bundesjustizministerium direkt die EU-Kommission über die verfügbaren Schuldnerberatungsstellen. Eine ursprünglich vorgesehene Berichterstattung der Länder an den Bund entfällt. Zudem ist eine Evaluierung der praktischen und finanziellen Folgen des Gesetzes vorgesehen.
In einer Protokollerklärung sagte die Bundesregierung zu, dabei insbesondere die Auswirkungen auf Länder und Kommunen im Blick zu behalten. Außerdem will sie prüfen, wie Banken und Inkassounternehmen an der Finanzierung unabhängiger Schuldnerberatungen beteiligt werden können. Geplant ist zudem der Aufbau eines bundesweit nutzbaren Angebots für Online-Schuldnerberatung.
Mit dem Gesetz setzt Deutschland Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie um, die einen Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten verlangt.
Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Die meisten Regelungen treten am 20.11.2026 in Kraft.
Bundesrat, PM vom 25.09.2026