28.09.2026
Pfefferspray-Attacke auf Schultoilette: Rechtfertigt sofortigen Unterrichtsausschluss
Ein Fünftklässler, der gemeinsam mit einem Mitschüler Pfefferspray in einer Schülertoilette versprüht hat, darf mit sofortiger Wirkung für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Eilverfahren entschieden.
Durch das versprühte Reizgas hatten mehrere Schüler sowie Lehrkräfte Atemwegs-, Haut- und Augenreizungen erlitten. Polizei und Rettungskräfte mussten einschreiten. Die Schulleitung verhängte daraufhin einen Unterrichtsausschluss bis Anfang Oktober.
Der Zwölfjährige hatte eingewandt, er habe das Spray für so genanntes Furzspray gehalten und lediglich einen unangenehmen Geruch erzeugen wollen. Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht. Die Kammer wertete die Erklärung als Schutzbehauptung und hielt es für lebensfremd, dass der Schüler die Aufschrift auf der Dose sowie die unmittelbare Reizwirkung des Sprays nicht bemerkt haben will.
Zudem stützte sich das Gericht auf Aussagen weiterer Mitschüler. Demnach sollen die beteiligten Jungen zuvor darüber gesprochen haben, das Spray auch im Klassenraum einzusetzen, um gezielt einen Unterrichtsausfall herbeizuführen.
Angesichts der erheblichen Folgen des Vorfalls und bereits früherer Erziehungsmaßnahmen gegen den Schüler sei der Unterrichtsausschluss für die gesetzlich zulässige Höchstdauer von zehn Schultagen angemessen, so das Gericht. Der Wiederherstellung des Schulfriedens komme Vorrang vor den Nachteilen zu, die dem Schüler durch verpassten Unterricht entstehen könnten. Unterrichtsmaterial werde ihm während der Suspendierung zur Verfügung gestellt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.09.2026, VG 3 L 511/26, nicht rechtskräftig