25.09.2026
EU-Anti-Geldwäschepaket: Steuerberaterverband warnt vor unverhältnismäßiger Bürokratie
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) läuft gegen aus seiner Sicht überzogene Bürokratiepläne bei der europäischen Geldwäscheaufsicht Sturm. In mehreren Stellungnahmen zu technischen Standards bei der Risiko-Bewertung von Kanzleien fordert der Verband deutliche Erleichterungen für Steuerberatungskanzleien und Kammern.
Hintergrund sind die noch ausstehenden Detailregelungen zum EU-Anti-Geldwäschepaket, das ab Juli 2027 weitgehend gelten soll. Nach Auffassung des DStV drohen die von der neuen EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA vorgeschlagenen Vorgaben zur Risikobewertung von Kanzleien jedoch einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verursachen.
Der Verband verlangt deshalb einen konsequent risikobasierten Ansatz. Insbesondere kritisiert er die Vielzahl der für die Risikobewertung vorgesehenen Datenpunkte. Diese sollten nach seiner Ansicht deutlich reduziert und auf wenige aussagekräftige Kriterien beschränkt werden. Eine Halbierung der vorgesehenen Angaben ist aus Sicht des DStV das Mindeste.
Zudem fordert der Verband eine so genannte Safe-Harbour-Regelung. Kanzleien, die bereits als geldwäscherechtlich risikoarm eingestuft wurden, sollten nicht regelmäßig erneut umfassend bewertet werden müssen. Stattdessen solle eine Mitteilung genügen, dass sich Mandanten- und Gesellschafterstruktur nicht wesentlich verändert haben.
Auch die von der AMLA geplanten Schwellenwerte für kleine Kanzleien hält der DStV für zu niedrig. Nach den bisherigen Plänen sollen Erleichterungen nur für Kanzleien mit weniger als fünf Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 600.000 Euro gelten. Der Verband fordert eine deutliche Anhebung dieser Grenzen.
Darüber hinaus spricht sich der DStV dafür aus, nicht allein die Kanzleigröße als Maßstab heranzuziehen. Auch andere Kanzleien mit geringem Geldwäscherisiko sollten von vereinfachten Prüf- und Dokumentationspflichten profitieren können.
Der Verband warnt, dass die technischen Detailvorgaben der AMLA andernfalls zu unverhältnismäßiger Bürokratie, steigenden Verwaltungskosten und letztlich höheren Kammerbeiträgen führen könnten. Ziel müsse eine wirksame Geldwäschebekämpfung sein, ohne Kanzleien mit übermäßigen Berichtspflichten zu belasten.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 24.09.2026