22.09.2026
Verein "Jüdische Stimme": Darf vorerst weiter als gesichert extremistisch eingestuft werden
Der Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland" darf im Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiter als "gesichert extremistisch" bezeichnet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden.
Der als gemeinnützig anerkannte Verein ist die deutsche Sektion des Netzwerks "European Jews for a Just Peace". Im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums wird er als Beispiel für "säkularen propalästinensischen Extremismus" aufgeführt. Dem Verein wird unter anderem vorgeworfen, das Existenzrecht Israels abzulehnen sowie terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel zu verharmlosen oder zu rechtfertigen. Damit bestärke der Verein terroristische Gruppierungen in ihren Gewalttaten.
Gegen diese Einstufung hatte sich der Verein gerichtlich zur Wehr gesetzt. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte er zunächst Erfolg und erreichte im Eilverfahren, dass die Bezeichnung als gesichert extremistisch vorläufig nicht verwendet werden durfte.
Auf die Beschwerde der Bundesrepublik hob das OVG diese Entscheidung nun jedoch auf. Nach Auffassung des OVG sprechen die im Verfahren vorgelegten Belege in ihrer Gesamtschau dafür, dass der Verein Bestrebungen verfolgt, die durch Gewalt oder auf Gewalt gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.
Damit darf der Verein bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin als gesichert extremistisch im Verfassungsschutzbericht geführt werden.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 45/26, unanfechtbar