03.09.2026
Zu wenige Nutzer: Microsoft für seinen Browser Edge kein "Torwächter"
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage der Browser-Herausgeberin Opera gegen die EU-Kommission abgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass Microsoft für seinen Browser Edge nicht als "Torwächter" im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) eingestuft wird.
Das DMA richtet sich an große Digitalkonzerne, deren Dienste als zentrale Schnittstellen zwischen Unternehmen und Verbrauchern dienen. Als so genannte Torwächter gelten Plattformen mit erheblichem Einfluss auf den digitalen Markt, etwa Suchmaschinen, Betriebssysteme, soziale Netzwerke oder Internetbrowser. Für diese Unternehmen gelten besondere Vorgaben, die einen fairen Wettbewerb und offene Märkte gewährleisten sollen. Entscheidend ist dabei, ob ein Dienst als wichtiges Zugangstor gilt, über das Unternehmen ihre Endnutzer erreichen können.
Seine aktuelle Entscheidung begründetet das EuG unter anderem mit der vergleichsweise geringen Nutzerzahl von Edge. Die Kommission habe diese mit der konkurrierender Browser vergleichen dürfen, um die tatsächliche Bedeutung des Dienstes als Zugangstor zu Endnutzern zu bewerten. Zudem beruhe Edge auf der Browser-Engine Blink, was Microsofts Kontrolle über zentrale technische Aspekte des Dienstes einschränke.
Auch die enge Einbindung von Edge in das Microsoft-Ökosystem, etwa durch die Vorinstallation unter Windows, reiche nicht aus, um den Browser als wichtiges Zugangstor einzustufen. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Kommission daher trotz Erreichens der im DMA vorgesehenen Schwellenwerte davon ausgehen, dass Microsoft ausreichend begründet hat, weshalb Edge keine Torwächter-Position innehat.
Das Urteil des EuG ist nicht rechtskräftig. Nächste Station wäre der Europäische Gerichtshof.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 02.09.2026, T-357/24, nicht rechtskräftig